Dienstag, 7. Juli 2020

Quo Vadis Motorradlärm

Sonntagsfahrverbot für Motorräder - so stand es in dem Medien und schallte durch die Weiten des Netzes.
Abwehrmechanismen griffen sofort und so wurden Motorraddemos organisiert, einschlägige Vertreter der motorisierten Zunft positionierten sich und gaben der unverschämten Forderung kontra.
Soweit, so gut. Alles also wie immer?
Aber worum geht es wirklich?
Der Bundesrat hat einen Beschluß getätigt welcher sich mit Motorradlärm auseinander setzt.
Die Drucksache 125/20  hat den sperrigen Titel "Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm"
Dort sind folgende Änderungswünsche zu den bestehenden EU Verordnungen aufgenommen
  1. Neu Zugelassene Motorräder sollen maximal 80 db laut sein (Real Driving Sound Emissions)
  2. Mehr Kontrollen und härter Strafen bei Eingriffen am Motorrad, welche eine Lärmsteigerung zur Folge haben (Beschlagnahmung)
  3. Förderung/Unterstützung von Initiativen, welche sich für leises Motorradfahren einsetzen z.B. die Initiative „Silent Rider”
  4. Verbot von Möglichkeiten, dass Fahrer das Sounddesign des Motorrades über Motormapping o.ä. ändert
  5. Förderung von leiseren E-Motorrädern.
  6. Entwicklung geeigneter Messverfahren
  7. Hier das Original-Zitat des Aufregers: "Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden"
  8. Weiteres Original-Zitat "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können". 
  9. Weiterer Orginaltext:  "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung)".
  10. Fahrtenbuch von mehrfach auffällig gewordenen Motorradfahrern

Unbestritten ist die Tatsache, dass im Bereich des Motorradlärmes sich etwas ändern muss.
Die polarisierenden Überschriften und unreflektierten Kommentare der "Community" haben mich doch etwas überrascht. Clickbaiting statt Brain.exe.
Die lärmenden Motorraddemos halte ich persönlich deshalb auch für nicht zielführend.
Ein ehrliches Umdenken muss stattfinden. Statt pauschale Abwehrhaltung und Opferrolle ist ein progressiver Umgang mit dem Thema nötig. 
Da die Hersteller mit Zusatz-Auspuffanlagen und sound-optimierten Klappensteuerungen auch Kunden wünsche erfüllt, ist ein Verweis auf deren Verantwortung und "Schuld" eher lächerlich.
Solange wir nicht mit Vernunft und  gefühlvoller rechter Gashand unterwegs sind, graben wir uns unser eigenes Grab. Eine Abstimmung mit den Füßen und somit der Kauf leiserer Motorräder kann viele der oberen Forderungen von vornherein ins Leere laufen lassen.
In der Beziehung bin ich aber Pessimist (Realist), das wird ohne gesetzliche Vorgaben nicht geschehen. 


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen